Das KlimaTicket Ö bietet wirklich allen etwas – nämlich alles: Alle öffentlichen Verkehrsmittel Österreichs mit einem einzigen Ticket. Einfach und günstig. Ein wertvoller Beitrag für das Klima unseres Planeten.

Was ist das KlimaTicket Ö?

Mit dem KlimaTicket Ö ist es möglich, ein Jahr alle Linienverkehre (öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehre und Verkehrsverbünde) in einem bestimmten Gebiet zu nutzen: regional, überregional und österreichweit. Davon ausgenommen sind touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn, Schneebergbahn, Schafbergbahn, etc.

Als zusätzliches Angebot zum KlimaTicket Ö, gibt es auch die Möglichkeit regionale KlimaTickets zu erwerben. Die Umsetzung und Gestaltung dieser liegt beim jeweiligen Bundesland.

Das KlimaTicket Ö ist dabei nicht nur Ihr Ticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel, sondern auch das Ticket, mit dem wir gemeinsam die Pariser Klimaziele erreichen wollen. Denn öffentlicher Verkehr ist die klimaschonende Alternative zum motorisierten Individualverkehr.

Je mehr mitmachen, desto besser ist es fürs Klima. Deshalb ist das KlimaTicket Ö nicht nur unkompliziert, sondern auch leistbar.

Mehr Informationen

Zusätzlich zum KlimaTicket Ö wird der öffentliche Verkehr mit vielen weiteren Maßnahmen gestärkt: Mit Modernisierung und dem stetigen Ausbau wird der öffentliche Verkehr klimafit.

Neben dem weiteren Ausbau der großen Verkehrsachsen wird mit den im Regierungsprogramm verankerten Öffi-Milliarden für den Nah- und Regionalverkehr der öffentliche Verkehr insbesondere in Ballungsräumen weiter gestärkt und Bahnhöfe zu „Mobilitätsdrehscheiben“ ausgebaut. Der Bund investiert in ein schrittweise dichter getaktetes und komfortableres ÖV-Angebot sowohl im Nah- und Regional- als auch im Fernverkehr.

Mit dem günstigen KlimaTicket Ö können alle, die pendeln oder in Österreich reisen von diesen Investitionen in die klimafitte Zukunft des Landes profitieren.

Wie viel kostet das KlimaTicket Ö?

Das KlimaTicket Ö kostet € 1.095.
Reisende bis einschließlich 25 und ab 65, sowie Menschen mit Behinderung zahlen € 821.
Ticketkategorie
Classic
Jugend / Senior/ Spezial
KlimaTicket Ö
€ 1.095,-
€ 821,-
KlimaTicket Ö Familie
€ 1.205,-
€ 931,-

Das KlimaTicket Ö gilt für ein ganzes Jahr ab einem frei wählbaren Datum und kann maximal einen Monat im Voraus gekauft werden.

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen bieten zusätzlich spezielle Packages für Sitzplatzreservierungen oder Erste-Klasse-Upgrades an.

Die angeführten Preise gelten für Tickets mit Gültigkeitsbeginn bis inklusive 31.12.2024.

Wo gibt es das KlimaTicket Ö?

Das KlimaTicket Ö erhalten Sie online.

Oder direkt bei den Servicestellen der Vertriebspartner des KlimaTicket Ö.

Für den Kauf des KlimaTicket Ö bei einer Servicestelle benötigen Sie folgende Unterlagen:

Bitte beachten Sie, dass bei Onlinekauf der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn Ihres KlimaTicket Ö 15 Tage nach dem Kauf liegt. Beim Kauf bei einer Servicestelle kommt diese Frist nicht zur Anwendung und der Gültigkeitsbeginn kann bereits das Kaufdatum sein. In beiden Fällen kann das KlimaTicket Ö jedoch maximal einen Monat im Voraus gekauft werden.

Wer bekommt das kostenlose KlimaTicket Ö 18?

Ab 1.7.2024 haben junge Erwachsene in Österreich anlässlich ihres 18. Geburtstags Anspruch auf ein kostenloses KlimaTicket Ö. Anspruchsberechtigt sind alle, die ab 1.1.2024 ihren 18. Geburtstag feierten bzw. feiern und über einen Wohnsitz in Österreich verfügen. Die Anspruchsberechtigten haben ab ihrem Geburtstag drei Jahre Zeit, um ihr KlimaTicket Ö 18 einmalig einzulösen. Der Gültigkeitsbeginn des KlimaTicket Ö 18 kann somit frühestens der Tag des 18. Geburtstags und spätestens der Tag vor dem 21. Geburtstag sein. Es gilt die maximale Vorverkaufsfrist von einem Monat für die Ausstellung.

Die Ausstellung des KlimaTicket Ö 18 erfolgt nicht automatisch und ist ausschließlich bei den Vertriebs- und Servicestellen des KlimaTicket Ö möglich. Eine Übersicht zu unseren Vertriebs- und Servicestellen finden Sie hier . Es ist jedoch zu beachten, dass das KlimaTicket Ö 18 bei den Wiener Linien vorerst nicht erhältlich ist.

Die Ausstellung des KlimaTicket Ö 18 ist nur durch die Anspruchsberechtigten persönlich möglich. Folgende Dokumente sind für die Ausstellung erforderlich und müssen bei den Vertriebs- und Servicestellen vorgelegt werden:

  • Amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass, Personalausweis, E-Card etc.
  • Aktuelle Meldebestätigung über einen Wohnsitz in Österreich (nicht älter als 6 Monate)
  • Foto

ACHTUNG

Ohne amtlichen Lichtbildausweis und Meldebestätigung erfolgt keine Bearbeitung.

Für bestehende Zeitkarten (z.B. Schüler:innen und Lehrlingsfreifahrten) gelten die jeweiligen Kündigungsregelungen der ausgebenden Stellen. Im Zusammenhang mit dem KlimaTicket Ö 18 ändern sich diese nicht und es gibt kein außerordentliches Kündigungsrecht bei Ausstellung eines KlimaTicket Ö 18. Aufgrund der langen Einlösefrist des kostenlosen KlimaTicket Ö 18 von drei Jahren, ist es sinnvoll, bestehende Zeitkarten bis zu deren Gültigkeitsende zu nutzen und das KlimaTicket Ö 18 danach einzulösen.

Wie funktioniert das digitale KlimaTicket Ö?

Der Prozess, wie das KlimaTicket Ö in den Apps der ÖBB, der WESTbahn, der Wiener Linien, der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und des Verkehrsverbunds Tirol hinterlegt werden kann, ist unterschiedlich. In der ÖBB-App müssen Sie ein Kundenkonto erstellen bzw. sich in Ihr bestehendes Kundenkonto einloggen, das KlimaTicket Ö ist dann unter “Mein Konto” hinterlegt und kann angezeigt werden. In den Apps der WESTbahn, der Wiener Linien, der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und des Verkehrsverbunds Tirol ist es erforderlich, Ihre KlimaTicket-Ö-Kartennummer, Ihr Geburtsdatum und Ihre Postleitzahl einzugeben, damit Ihr KlimaTicket Ö in weiterer Folge in Ihrem Kundenkonto hinterlegt ist. Sofern Sie bereits über eine der genannten Apps verfügen und diese für die digitale Anzeige des KlimaTicket Ö nutzen wollen, ist zuvor gegebenenfalls ein Update der App erforderlich.

Wie das physische Ticket ist auch das digital anzeigbare Ticket nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder der e-card mit Foto gültig. Wird das Ticket gesperrt oder storniert, ist eine digitale Anzeige des Tickets nicht mehr möglich.

Wie und wann erneuere ich mein KlimaTicket Ö?

Ihre aktuellen Kundendaten sind besonders wichtig, damit wir Ihnen zuverlässig die Einladung zur Erneuerung und Ihr neues KlimaTicket Ö zuschicken können. Geben Sie etwaige Datenänderungen daher bitte unverzüglich mittels Kontaktformular auf klimaticket.at/kontakt, persönlich bei einer Servicestelle oder online selbstständig im Kundenkonto bekannt. Zwei Monate vor Gültigkeitsende Ihres KlimaTicket Ö schicken wir Ihnen per Brief eine Einladung zur Erneuerung Ihres Tickets. Wie Sie Ihr KlimaTicket Ö erneuern können, hängt davon ab, welche Zahlungsart Sie beim Kauf gewählt haben:
SEPA-Lastschriftmandat
Falls Sie das vorherige Ticket per SEPA-Lastschriftmandat gekauft haben, können Sie es sich bequem machen. Das SEPA-Mandat bleibt weiterhin bestehen und wir buchen das Ticketentgelt für das neue KlimaTicket Ö wie gewohnt ab.
Einmalzahlung

Falls Sie das vorherige Ticket per Einmalzahlung gekauft haben, bezahlen Sie Ihr neues KlimaTicket Ö
bis zum Ende der Zahlungsfrist in Ihrem Schreiben zur Erneuerung des KlimaTicket Ö einfach per
Zahlschein, online in Ihrem Kundenkonto unter "Meine Karten" und "Karte erneuern" oder bei unseren
Servicestellen. 

Sobald Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist bzw. die Widerspruchsfrist abgelaufen ist erhalten Sie eine Buchungsbestätigung und – sofern gewünscht – die Rechnung per E-Mail. Bei fristgerechter Zahlung schicken wir Ihnen Ihr neues KlimaTicket Ö rechtzeitig vor Gültigkeitsbeginn zu.
Wenn Sie für Ihr neues KlimaTicket Ö Ihre Zahlungsart ändern möchten, können Sie mehr dazu in unseren FAQs lesen.

Wo gilt das KlimaTicket Ö NICHT?

Das KlimaTicket leistet einen großen Beitrag zur nachhaltigen, einfachen und leistbaren Mobilität. Leider gibt es regional vereinzelt Ausnahmen, wo Ihr KlimaTicket Ö nicht gültig ist. Damit Sie sich rasch einen Überblick verschaffen können, haben wir diese Karte für Sie geschaffen. Mit einem Klick, alles im Blick.

Welche Fahrgastrechte gelten für das KlimaTicket Ö?

Bei Zugausfällen oder Verspätungen haben KlimaTicket Ö Kund:innen gegebenenfalls Entschädigungsansprüche gemäß EU-Verordnung Nr. 1371/2007, Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf des KlimaTicket Ö.

Inhaber:innen eines gültigen Tickets haben Anspruch auf Entschädigung, wenn bei den von ihnen verwendeten Eisenbahnverkehrsunternehmen ausgenommen Stadtverkehre und nicht vernetzte Nebenbahnen während der Geltungsdauer des Tickets wiederholt Verspätungen oder Ausfälle auftreten.

Mehr Informationen

Wenn der Pünktlichkeitsgrad eines Eisenbahnverkehrsunternehmens innerhalb eines Gültigkeitsmonats des Tickets unter 93% liegt, haben die Inhaber:innen des Tickets einmal im Jahr nach dem Ende der Geltungsdauer Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 10% des auf je einen Monat und das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen entfallenden Anteils der Entschädigungsbasis. Der Pünktlichkeitsgrad der einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen wird auf deren Webseiten veröffentlicht.

Als Entschädigungsbasis gilt mindestens der Ticketpreis abzüglich der Preisanteile für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr, in Stadtverkehren und nicht vernetzten Nebenbahnen. Der maximale jährliche Entschädigungsbetrag liegt bei 10% der Entschädigungsbasis. Erstattungsbeträge unter vier Euro können von einer Auszahlung ausgeschlossen werden.

Die Abwicklung etwaiger Entschädigungsansprüche obliegt den jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Modalitäten für die Auszahlung der Entschädigung sind demnach in den Beförderungsbedingungen der jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt.

Derzeit ist eine Anmeldung zur fahrgastrechtlichen Entschädigung nur bei den ÖBB möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zum Entschädigungsverfahren nur möglich ist, wenn Sie die Einwilligung zur Datenweitergabe für die fahrgastrechtliche Entschädigung erteilt haben. Die Einwilligung können Sie direkt in Ihrem KlimaTicket Ö Kund:innenkonto unter "Meine Karten" durch Setzen des Häkchens geben. Nach erfolgter Aktivierung der Datenweitergabe-Bestimmungen kann eine Registrierung unter oebb.at/fahrgastrechte erfolgen.

Fragen & Antworten

KlimaTicket Ö allgemein
WIe viel kostet das KlimaTicket ab 1. Jänner 2025?
Ab 1. Jänner 2025 erhöht sich der Preis des KlimaTicket Ö Classic auf 1.179,30 Euro (zuvor 1.095 Euro). Für die Kategorien Jugend, Senior und Spezial liegt der neue Preis bei 884,20 Euro. Tickets mit Familien-Upgrade sind künftig für 1.297,80 Euro bzw. 1.002,70 Euro erhältlich.
Warum wird das KlimaTicket teurer?

Die Preiserhöhung auf Grundlage der Veränderung des Verbraucherpreisindex der Statistik Austria steht im Klimaticketgesetz und wird ab 2025 jährlich vollzogen. Damit wird auch den steigenden Kosten der beteiligten Verkehrsunternehmen Rechnung getragen. Die zukünftige Preisgestaltung der regionalen KlimaTickets in den Bundesländern liegt in der Verantwortung der (jeweiligen) Verkehrsverbünde. Ob und in welchem Ausmaß eine Preiserhöhung erfolgt, erfahren Sie entsprechend bei Ihrem Verkehrsverbund.

Kann ich mein altes KlimaTicket kündigen und mir ein neues zum alten Preis kaufen?

Für das KlimaTicket Ö gelten die Kündigungsbedingungen gemäß den AGB. Im Einklang mit diesen kann eine Kündigung erfolgen und natürlich in weiterer Folge ein neues KlimaTicket Ö gekauft werden. Beachten Sie, dass für die Anwendung des alten Preises der Gültigkeitsbeginn Ihres KlimaTicket Ö vor dem 1.1.2025 liegen muss.

Was ist das KlimaTicket Ö für 18-Jährige und wann kann ich es mir holen?
Das KlimaTicket Ö für 18-Jährige soll im Laufe des Jahres 2024 erhältlich sein. Junge Erwachsene können sich anlässlich ihres 18. Geburtstages einmalig und kostenlos ein KlimaTicket Ö holen. Ab dem 18. Geburtstag haben die jungen Erwachsenen drei Jahre Zeit, das kostenlose KlimaTicket Ö einmalig in Anspruch zu nehmen. Sie können dann ein Jahr lang kostenlos alle öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Österreich nutzen. Damit soll bei der Veränderung der Mobilitätsbedürfnisse nach dem Schulabschluss angeknüpft werden, um junge Erwachsene für den öffentlichen Verkehr zu begeistern.
Wie funktioniert das KlimaTicket Ö Familie?

In Verbindung mit dem KlimaTicket Ö Classic, KlimaTicket Ö Jugend, KlimaTicket Ö Senior und dem KlimaTicket Ö Spezial können Sie gegen einen einmaligen Familienaufschlag von € 110 pro Jahr bis zu vier Kinder zwischen sechs und 15 Jahren mitnehmen. Reisen mehrere Ticketinhaber:innen gemeinsam mit bis zu vier Kindern, ist ein KlimaTicket Ö mit Familienaufschlag ausreichend. Diese Kinder müssen in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu Ihnen stehen, sie müssen nicht beim Kauf angegeben werden und müssen auch nicht bei jeder Fahrt dieselben sein. Ein Familiennachweis ist daher nicht erforderlich. Die Kinder erhalten keine eigene Karte und benötigen daher, wenn sie allein reisen, einen gültigen Fahrausweis des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Kinder von 0 bis 5 Jahren reisen wie bisher kostenlos - gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Mitreisende ab 15 Jahren benötigen eine eigene Fahrberechtigung (KlimaTicket, Einzelfahrschein, …).

Für welchen Zeitpunkt ist das Alter von 26 Jahren für die Jugend Ermäßigung entscheidend?
Entscheidend ist das Alter einen Tag vor Gültigkeitsbeginn des Tickets. Wenn Sie beispielsweise am 23. März 2022 26 Jahre alt werden, können Sie, ein Ticket mit Gültigkeitsbeginn bis zum 22. März 2022 zum reduzierten Preis erwerben.
Welche Voraussetzungen sind für das KlimaTicket Spezial zu erfüllen?

Das KlimaTicket Ö Spezial ist verfügbar für Menschen mit Behinderung, wenn in deren österreichischem Behindertenpass ein Grad der Behinderung von mindestens 70% oder der Vermerk "Die Inhaberin bzw. der Inhaber des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen" enthalten ist, oder Schwerkriegsbeschädigte mit entsprechendem Schwerkriegsbeschädigtenausweis. Diesen sind Inhaberinnen bzw. Inhaber von Opferausweisen gemäß Opferfürsorgegesetz und Schwerbeschädigte nach dem Heeresversorgungsgesetz gleichgestellt. Bei Vorweis des Berechtigungsdokuments werden eine Begleitperson und/ oder ein Assistenzhund unentgeltlich befördert, sofern die zu begleitende Person im Besitz eines gültigen Tickets ist.

Kann der oder die Arbeitgeber:in dem oder der Arbeitnehmer:in das KlimaTicket Ö steuerfrei als "Jobticket" zur Verfügung stellen?

Der oder die Arbeitgeber:in kann dem oder der Arbeitnehmer:in das KlimaTicket Ö steuerfrei zur Verfügung stellen oder die entsprechenden Kosten steuerfrei ersetzen. Für weitere Informationen darf auf die Homepage des zuständigen Bundesministeriums für Finanzen sowie auf die Homepage der Wirtschaftskammer verwiesen werden.
Sofern eine Rechnung auf ein Unternehmen anstatt dem oder der Arbeitnehmer:in ausgestellt werden soll, ist eine solche Anfrage bitte durch den oder die Arbeitnehmer:in selbst an den KlimaTicket Kundenservice zu richten und nicht durch das Unternehmen.

Wie kann das KlimaTicket bezahlt werden?
Das KlimaTicket kann in monatlichen Raten (ohne Aufschlag) bezahlt werden oder es wird beim Erwerb der gesamte Betrag (derzeit € 1.095 ohne bzw. € 821 mit Ermäßigung) bezahlt. Bei monatlicher Abbuchung sind die ersten zwei Monatsraten sofort bei der Bestellung zu bezahlen. Die Abbuchung des Restbetrags erfolgt ab dem dritten Gültigkeitsmonat mittels SEPA-Lastschrift in zehn gleichen Monatsraten innerhalb der ersten fünf Werktage jedes Kalendermonats.
KlimaTicket Ö 18
Wer hat Anspruch auf das kostenlose KlimaTicket Ö 18?
Alle Personen, die ab dem 1.1.2006 geboren wurden und zum Zeitpunkt der Ticketausstellung einen Wohnsitz in Österreich gemeldet haben, können sich das kostenlose KlimaTicket Ö 18 ab dem 18. Geburtstag bis einen Tag vor dem 21. Geburtstag einmalig ausstellen lassen.
Wo kann ich das KlimaTicket Ö 18 ausstellen lassen?

Das KlimaTicket Ö 18 kann ausschließlich bei den Vertriebs- und Servicestellen des KlimaTicket Ö ausgestellt werden. Die Vertriebs- und Servicepartner sind auf https://www.klimaticket.at/partner/ aufgelistet. Es ist jedoch zu beachten, dass das kostenlose KlimaTicket Ö 18 bei den Wiener Linien vorerst nicht erhältlich ist.

Wann kann ich das KlimaTicket Ö 18 ausstellen lassen?
Der Gültigkeitsbeginn des kostenlosen KlimaTicket Ö 18 kann zwischen dem 18. Geburtstag und einen Tag vor dem 21. Geburtstag liegen. Somit haben Anspruchsberechtigte ab dem 18. Geburtstag drei Jahre Zeit, einmalig von dem kostenlosen KlimaTicket Ö 18 Gebrauch zu machen. Das gibt den Anspruchsberechtigten die Möglichkeit, die Inanspruchnahme flexibel nach ihrer Lebenssituation auszurichten (Dauer des Schulbesuchs, Wehr-/Zivil- und Freiwilligendienst, Auslauf bestehender Zeitkarten, etc.). Die Beantragung ist analog zum kostenpflichtigen KlimaTicket Ö bis maximal einen Monat vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn möglich.
Wie kann ich das KlimaTicket Ö 18 ausstellen lassen?

Das kostenlose KlimaTicket Ö für 18-Jährige wird nicht automatisch ausgestellt. Das Ticket muss durch die Anspruchsberechtigten persönlich bei einem teilnehmenden Vertriebs- und Servicepartner beantragt werden. Für die Ausstellung sind ein amtlicher Lichtbildausweis, Foto und eine Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate) erforderlich.

Warum kann ich das KlimaTicket Ö 18 nicht online kaufen?

Mittelfristig ist das Ziel, das KlimaTicket Ö 18 zielgruppengerecht rein digital zu vertreiben. Dafür müssen zuerst technische Lösungen zur Validierung von Berechtigungsnachweisen (Reisepass, Meldezettel, etc.) im Vertriebssystem umgesetzt werden.

Kann ich meine bestehenden Zeitkarten (inkl. Schüler- und Lehrlingsfreifahrt) oder KlimaTicket Ö Bundesheer / Zivildienst / Freiwilligendienst vorzeitig kündigen und mir das kostenlose KlimaTicket Ö 18 holen?

Ein Kündigungsrecht für KlimaTicket Ö Bundesheer/Zivildienst/Freiwilligendienst oder anderweitige Zeitkarten von Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbünden insbesondere der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt aus Anlass der Beantragung des kostenlosen KlimaTicket Ö für 18-Jährige ist nicht vorgesehen. Aufgrund des langen Beantragungszeitraums von drei Jahren ab dem 18. Geburtstag können laufende Zeitkarten ruhigen Gewissens bis zum Ende der Gültigkeitsdauer genutzt und das kostenlose KlimaTicket Ö 18 danach bezogen werden.

Digitales Ticket

Wie kann ich das KlimaTicket Ö auf meinem Handy hinzufügen?

Der Prozess, wie das KlimaTicket Ö in den verschiedenen Apps der Partner hinterlegt werden kann, kann von App zu App ein wenig unterschiedlich sein. In der ÖBB-App müssen Sie ein Konto erstellen bzw. sich in Ihr bestehendes Konto einloggen, das KlimaTicket Ö ist dann unter "Mein Konto" hinterlegt und kann angezeigt werden. In den Apps der WESTbahn, der Wiener Linien, der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und des Verkehrsverbunds Tirol ist es erforderlich, Ihre KlimaTicket-Ö-Kartennummer, Ihr Geburtsdatum und Ihre Postleitzahl einzugeben, damit Ihr KlimaTicket Ö in weiterer Folge in Ihrem Kundenkonto hinterlegt ist. Sofern Sie bereits über eine der genannten Apps verfügen und diese für die digitale Anzeige des KlimaTicket Ö nutzen wollen, ist zuvor ggf. ein Update der App erforderlich.

In welchen Apps kann ich das KlimaTicket Ö anzeigen?
Derzeit kann das digitale KlimaTicket Ö in den Apps der ÖBB, der WESTbahn, der Wiener Linien, der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und des Verkehrsverbunds Tirol angezeigt werden. Die Integration des KlimaTicket Ö in den Apps weiterer Tarifpartner:innen liegt in deren Umsetzungsverantwortung. Wir sind optimistisch, dass die digitale Anzeige des KlimaTicket Ö in weitere Apps integriert wird.
Warum gibt es keine Wallet-Lösung für das KlimaTicket Ö?
Vor dem Hintergrund, dass es sich beim KlimaTicket Ö um eine stornierbare Jahreskarte handelt, haben wir uns aus Sicherheitsgründen und Gründen der Missbrauchsprävention dagegen entschieden, das KlimaTicket Ö in Wallet-Lösungen anzeigbar zu machen.
Warum kann ich nicht zwischen Plastikkarte oder digitalem Ticket wählen?
In der jetzigen Umsetzung des digitalen Tickets ist eine Auswahl nicht möglich. Die Auswahl zwischen Plastikkarte oder digitalem Ticket erfordert umfangreiche Anpassungen im Vertriebssystem, die einer längeren Umsetzungsfrist bedürfen. Im Sinne der Ressourcenschonung arbeiten wir aber weiter an der Optimierung des digitalen KlimaTicket Ö, um unseren Kund:innen in Zukunft eine Auswahlmöglichkeit bieten zu können.

Fahrgastrechte

Wie kann ich einen Entschädigungsanspruch gemäß meinen Rechten als Fahrgast geltend machen?

Bei Zugausfällen oder Verspätungen haben KlimaTicketkund:innen gegebenenfalls Entschädigungsansprüche gemäß EU-Verordnung Nr. 1371/2007, Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf des Klimaticket Ö. Derzeit ist dies nur bei den ÖBB möglich. Informationen dazu erhalten Sie unter oebb.at/fahrgastrechte.

Ich habe mein KlimaTicket Ö unterjährig gekündigt. Habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung?
Ja, es werden jedoch nur die vollen Monate berechnet, in denen Ihr KlimaTicket Ö gültig war.
Ich kann mich bei den teilnehmenden Eisenbahn­verkehrs­unternehmen nicht registrieren und erhalte die Fehlermeldung: Zu den eingegebenen Daten kann kein KlimaTicket gefunden werden. Was kann ich tun?

Um Fahrgastrechte gegenüber den teilnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass Sie als Betroffene:r in die Weitergabe der Sie betreffenden Daten einwilligen.

Die Einwilligung erfolgt direkt in Ihrem KlimaTicket Ö Kund:innenkonto. Klicken Sie rechts oben auf den Pfeil und anschließend auf "Meine Karten". Im unteren Bereich können Sie die Einwilligung geben. Die Registrierung bei den teilnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen ist dann ab dem kommenden Tag möglich. Haben Sie kein KlimaTicket Ö Kund:innenkonto, so ist eine Kontaktaufnahme mit dem KlimaTicket Ö Kundenservice unter www.klimaticket.at/kontakt nötig.

Sie haben Ihr KlimaTicket nicht erhalten?

Die Zustellung der KlimaTicket Ö Plastikkarte dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen. In der Zwischenzeit können Sie mit Ihrem vorläufigen KlimaTicket oder Ihrem digitalen Ticket unterwegs sein. Sollten Sie Ihr Ticket nach 6 Wochen noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular: www.klimaticket/kontakt an den Kundenservice.

 

Erneuerung & Kündigung

Wie und wann kann ich mein KlimaTicket erneuern?

Hier muss zuallererst unterschieden werden, wie das Ticket davor erworben wurde.

Einmalzahlung
Falls das vorherige Ticket per Einmalzahlung erworben wurde, dann bis zum Ende der Zahlungsfrist einfach das KlimaTicket Ö online, per Zahlschein, den Sie per Brief bekommen haben oder bei unseren Servicestellen erneuern lassen. So können wir garantieren, dass Sie ihr Ticket rechtzeitig in den Händen halten. Wenn Sie bis zum 30. Juni 2023 ihr Ticket erneuern, bekommen Sie ein 13. KlimaMonat gratis geschenkt!

SEPA-Lastschriftmandat
Falls das vorherige Ticket per SEPA-Lastschriftmandat erworben wurde, dann können Sie es sich sehr bequem machen. Das SEPA-Mandat bleibt weiterhin bestehen und wir buchen das Ticketentgelt für das neue KlimaTicket Ö wie gewohnt ab. Die Abbuchung erfolgt in 13 gleichen Monatsraten innerhalb der ersten fünf Werktage jedes Kalendermonats. Wenn Sie bis zum 30. Juni 2023 ihr Ticket erneuern, bekommen Sie ein 13. KlimaMonat geschenkt! Wenn das Ticket nicht erneuert werden soll, dann muss ein schriftlicher Widerspruch bis zur Frist, die im Erinnerungsschreiben steht, postalisch oder mittels Kontaktformular auf klimaticket.at/kontakt passieren.

Sobald Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist und die Verlängerung abgeschlossen wurde, erhalten Sie die Rechnung per Email.

Wie kann ich bei der Erneuerung vom KlimaTicket auf eine monatliche Zahlung umsteigen?

Klicken Sie in Ihrem Kundenkonto unter "Meine Karten" auf "Karte erneuern" und setzen Sie im Buchungsprozess ein Häkchen bei "Ratenzahlung". Oder kaufen Sie Ihr neues KlimaTicket Ö online unter https://shop.klimaticket.at/de/ticket oder bei jeder Servicestelle. Wählen Sie den Gültigkeitsbeginn Ihres neuen KlimaTicket Ö so aus, dass dieser an Ihr aktuelles KlimaTicket Ö anschließt.

Wie kann ich bei der Erneuerung vom KlimaTicket auf eine Einmalzahlung umsteigen?
Klicken Sie in Ihrem Kundenkonto unter "Meine Karten" auf "Karte erneuern" und setzen Sie im Buchungsprozess ein Häkchen bei "Einmalzahlung". Oder widersprechen Sie der Vertragserneuerung innerhalb der Widerspruchsfrist und kaufen Sie ein neues KlimaTicket Ö mittels Einmalzahlung. Wählen Sie den Gültigkeitsbeginn Ihres neuen KlimaTicket Ö so aus, dass dieser an Ihr aktuelles KlimaTicket Ö anschließt.
Wie kann ich mein KlimaTicket Ö kündigen?

Während der Gültigkeitsdauer können Sie Ihr KlimaTicket Ö ab dem siebenten Gültigkeitsmonat ohne Angabe von Gründen kündigen. Für eine wirksame Kündigung ist das unterfertigte Kündigungsformular und die nachweisliche Rückgabe des Tickets bei einer Servicestelle erforderlich. Es wird ein Kündigungsentgelt von einem Monatsbetrag verrechnet; dies ist ein Zwölftel des Kaufpreises. Bei SEPA-Lastschrift wird das Kündigungsentgelt noch abgebucht. Bei Einmalzahlung werden die Monatsbeträge für jeden nicht angefangenen Gültigkeitsmonat abzüglich des Kündigungsentgelts überwiesen.

Bei Vorliegen von bestimmten Gründen kann das Ticket während der Gültigkeitsdauer ohne Kündigungsentgelt gekündigt werden. Sie Ihr KlimaTicket Ö gemeinsam mit dem unterfertigten Kündigungsformular innerhalb von vier Wochen nach Vorliegen des Kündigungsgrundes nachweislich bei einer Servicestelle abgeben. Das ist der Fall

  • bei Umzug von Österreich in das Ausland durch Nachweis der neuen Adresse im Ausland
  • bei einer Erkrankung über einen Zeitraum von drei Monaten oder mehr durch Nachweis mittels ärztlichen Attests
  • bei Eintritt von Arbeitslosigkeit durch Nachweis einer Arbeitslosenbestätigung
  • Todesfall
Wie kann ich mein KlimaTicket Ö nach Gültigkeitsende kündigen?

Wenn Sie Ihr KlimaTicket Ö nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht erneuern möchten und Sie Ihr KlimaTicket Ö per SEPA-Lastschriftmandat gekauft haben, übermitteln Sie uns Ihren schriftlichen Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist in Ihrem Schreiben zur Erneuerung des KlimaTicket Ö postalisch an KlimaTicket Kundenservice, Postfach 100, 1020 Wien oder mittels Kontaktformular auf klimaticket.at/kontakt. Wenn Sie es per Einmalzahlung gekauft haben, zahlen Sie den Zahlschein nicht ein.

Sonstiges
Was passiert bei einer Ticketkontrolle, wenn ich mein KlimaTicket Ö vergessen habe?

In diesem Fall sind Sie grundsätzlich ohne gültige Fahrkarte unterwegs und es kommen die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens für Reisen ohne gültiges Ticket zur Anwendung. Es kann somit zur Ausstellung einer Fahrgeldnachforderung kommen oder Sie haben die Möglichkeit ein Standard-Einzelticket zu kaufen, welches unter Nachweis des Besitzes eines KlimaTicket Ö zur Erstattung eingereicht werden kann. Bitte informieren Sie sich über die Konsequenzen und die konkrete Vorgehensweise beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.

Was mache ich bei Diebstahl oder Verlust meines KlimaTicket Ö?

Wenn Sie Ihr KlimaTicket Ö verloren haben, melden Sie den Verlust gemeinsam mit der Verlustanzeige umgehend bei einer Servicestelle, telefonisch unter 0800 24 00 50 oder mittels Kontaktformular, damit wir Ihr Ticket sperren können. In weiterer Folge benötigen Sie ein Ersatzticket. Dafür braucht es eine Verlustanzeige bei der zuständigen Behörde (zB Gemeindeamt oder Magistrat). Nähere Infos zur zuständigen Behörde finden Sie auf dieser Website. Unter Vorweis der Verlustanzeige und nach Zahlung des Ersatzleistungsentgelts in der Höhe von € 10,- bei einer Servicestelle wird Ihnen ein neues vorläufiges Ticket ausgestellt und ein Ersatzticket bestellt, welches Ihnen postalisch zugesendet wird.

Wenn Ihr KlimaTicket Ö gestohlen wurde, benötigen Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei für die Ausstellung eines Ersatztickets. Ansonsten ist der Prozess gleich wie bei Verlust des KlimaTicket Ö.

Kann ich mein Fahrrad kostenlos mitnehmen?

Eine generell kostenlose Mitnahmemöglichkeit ist noch nicht vorgesehen.

Die Fahrradmitnahme wird von den Tarifpartnern (Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen) unterschiedlich gehandhabt (z.B. zu bestimmten Verkehrszeiten, in bestimmten Verkehrsmitteln, bei vorheriger Reservierung, entgeltlich oder kostenlos) und liegt im Gestaltungsbereich des jeweiligen Unternehmens.

BetreiberKlimaTicket ÖKlimaTicket regional
ÖBBxx
WESTbahnxx
Kärntner Linienxx
OÖVVxx
SVVÖBB Nahverkehrszüge, Obus Salzburg AG, Albus Salzburg Verkehrsbetrieb GmbH, RegionalbusÖBB Nahverkehrszüge, Obus Salzburg AG, Albus Salzburg Verkehrsbetrieb GmbH, Regionalbus
Verbund LinieBahnstrecken GKB und Steiermarkbahn uneingeschränkt, Bahnstrecken ÖBB eingeschränkte Mitnahmezeiten
Nicht im Regionalbus und Stadtverkehr
Bahnstrecken GKB und Steiermarkbahn uneingeschränkt, Bahnstrecken ÖBB eingeschränkte Mitnahmezeiten
Nicht im Regionalbus und Stadtverkehr
VMOBILxx
VORU-Bahn und ÖBB Nahverkehrszüge mit Fahrradsymbol innerhalb WiensU-Bahn und ÖBB Nahverkehrszüge mit Fahrradsymbol innerhalb Wiens
VVTRegiobusse ausgenommen einzelne LinienRegiobusse ausgenommen einzelne Linien

x = keine unentgeltliche Mitnahme

Stand Oktober 2023. Änderungen vorbehalten. Keine Gewähr auf Vollständigkeit

Kann ich meinen Hund kostenlos mitnehmen?

Die Mitnahme von Hunden wird von den verschiedenen Tarifpartnern (Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen) unterschiedlich gehandhabt (in bestimmten Verkehrsmitteln, nur mit Maulkorb, entgeltlich oder kostenlos) und liegt im Gestaltungsbereich des jeweiligen Unternehmens.

BetreiberKlimaTicket ÖKlimaTicket regional
ÖBBxx
WESTbahnxx
Kärntner Linienxx
OÖVVausgenommen Schienen-Fernverkehr (InterCity-Express, lnterCity, EuroCity, EuroNight, D-Zug, Railjet, Railjet Express, Nightjet und WESTbahn)ausgenommen Schienen-Fernverkehr (InterCity-Express, lnterCity, EuroCity, EuroNight, D-Zug, Railjet, Railjet Express, Nightjet und WESTbahn)
SVVauf allen Verbundlinienauf allen Verbundlinien
Verbund Liniexx
VMOBILxx
VORU-Bahn, WLB, Mariazellerbahn, Citybahn Waidhofen, Raaberbahn, Regionalbus
Nicht in ÖBB Nahverkehrszügen
U-Bahn, WLB, Mariazellerbahn, Citybahn Waidhofen, Raaberbahn, Regionalbus, ÖBB Nahverkehrszüge
VVTBahn, Bus und Tram im Verbundgebiet
Nicht verbundüberschreitend
Bahn, Bus und Tram im Verbundgebiet
Nicht verbundüberschreitend

x = keine unentgeltliche Mitnahme

Stand Oktober 2023. Änderungen vorbehalten. Keine Gewähr auf Vollständigkeit.

Gilt das KlimaTicket Ö im Nightjet und bei Fahrten ins Ausland?

Mit dem KlimaTicket Ö können Sie innerhalb Österreichs auch im Nightjet-Sitzwagen ohne Aufpreis reisen. Eine Platzreservierung im Sitz-, Liege- oder Schlafwagen kann kostenpflichtig gebucht werden. Für internationale Reisen ab/ nach Österreich erhalten Sie mit dem KlimaTicket Ö eine Ermäßigung.

Das KlimaTicket Ö gilt für alle Fahrten in Österreich. Bei Fahrten ins Ausland gilt das KlimaTicket Ö bis zum Gemeinschaftsbahnhof im Ausland bzw. bis zur Staatsgrenze oder für Strecken im Ausland gemäß Anhang 2 der AGB für den Kauf des KlimaTicket Ö. Für den Auslandsanteil der Reise ist ein Aufpreis zu zahlen.

Warum nehmen nicht alle Eisenbahn­verkehrs­unternehmen daran teil?
In der oben ersichtlichen Tabelle zur Entschädigungsbasis sind die Preisanteile je Eisenbahnverkehrsunternehmen ersichtlich. Der größte Preisanteil liegt bei den ÖBB, die Anteile der anderen Unternehmen sind zu gering, sodass Erstattungsbeträge unter vier Euro von einer Auszahlung ausgeschlossen werden können. Dies ist auch so im Fahrgastrechtegesetz geregelt.
Wäre es nicht wichtiger in die Verbesserung der Infrastruktur zu investieren?

Das KlimaTicket Ö ist "nur" ein Baustein, um den öffentlichen Verkehr zu stärken.

Der Bund stellt zusätzlich massive Investitionen zur Verfügung, um die Verkehrsinfrastrukturen auszubauen und zu modernisieren. Der Bund investiert außerdem in ein dichter getaktetes und komfortableres Angebot sowohl im Nah- und Regionalverkehr. Und natürlich auch im Fernverkehr. Neben dem KlimaTicket Ö und dem Ausbau der Infrastruktur ist die Digitalisierung ein wesentlicher Baustein um den öffentlichen Verkehr noch attraktiver zu machen.

Der Bund arbeitet gemeinsam mit den Ländern, Verkehrsverbünden und öffentlichen Verkehrsunternehmen daran, tarifliche und vertriebliche Innovationen zu stärken und unter Nutzung von Synergiepotenzialen zwischen Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen österreichweit verfügbar zu machen.

Kann ich meine bestehenden Zeitkarten (z.B. Verbundjahreskarte) beim Kauf eines KlimaTicket Ö vorzeitig kündigen?
Die Inhaber:innen von personalisierten Zeitkarten (z.B. Jahreskarte eines Verbundes oder der ÖBB) können beruhigt sein. Eine Kündigung bestehender Zeitkarten zu verbesserten Konditionen für den Kauf des KlimaTickets wurde mit allen Verbünden bzw. Verkehrsunternehmen vereinbart (Rabattkarten wie die ÖBB Vorteilscard fallen nicht unter diese Vereinbarung). Der Umstiegszeitpunkt ist bei den meisten Unternehmen ein bestimmter Tag des Monats (z.B. erster oder letzter Tag des Monats). Für Details zu den Umstiegsmodalitäten, wenden Sie sich bitte an das Verkehrsunternehmen, das die Jahreskarte ausgestellt hat.
Was passiert in der wissenschaftlichen Begleitforschung?

In der Begleitforschung möchten wir erfahren, wie oft und auf welchen Strecken das Ticket von unterschiedlichen Kundengruppen genutzt wird. Dazu sind ergänzende Befragungen erforderlich. Mit der Durchführung wurde das Begleitforschungsteam infas/Triconsult/Motiontag beauftragt. Dieses Team bringt besondere Erfahrung in Mobilitätsstudien mit. So erfahren wir zuverlässig, wie das Ticket genutzt wird und wie zufrieden die Nutzer:innen mit dem Angebot sind. Die Teilnahme ist freiwillig. Sie können uns Ihre Zustimmung zur Teilnahme im Rahmen des Kaufprozesses oder unter https://www.infas.at/anmeldung geben. Mehr über die Begleitforschung erfahren Sie unter https://www.infas.at/klimaticket/.